Warum Datenschutz für Ihr Unternehmen unverzichtbar ist

In einer digitalisierten Welt, in der Daten als einer der wertvollsten Vermögenswerte gelten, gewinnt der Schutz personenbezogener Informationen an Bedeutung. Datenschutz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch entscheidend für das Vertrauen der Kunden und das langfristige Image eines Unternehmens.

EasyDataSec unterstützt Unternehmen jeder Größe dabei, Datenschutzbestimmungen einzuhalten, potenzielle Risiken zu minimieren und einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten sicherzustellen.

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Datenschutz - Ihre Verantwortung als Geschäftsführer:in

Als Geschäftsführer:in tragen Sie eine zentrale Verantwortung für den Schutz der personenbezogenen Daten, die Ihr Unternehmen sammelt, verarbeitet und speichert. Datenschutz ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch eine Verpflichtung gegenüber Ihren Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern.

Der europäische Gesetzgeber betont die Bedeutung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften als eine der wesentlichen Aufgaben der Geschäftsführung. Im Schadensfall kann sogar eine persönliche Haftung in Betracht kommen.

Geschäftsführer müssen gewährleisten, dass personenbezogene Daten rechtmäßig, nach Treu und Glauben sowie in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden. Dies gilt für jede einzelne Gesellschaft oder GmbH separat.

Daten dürfen ausschließlich für klar definierte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist.

Es dürfen nur so viele Daten verarbeitet werden, wie unbedingt erforderlich für die Zwecke der Verarbeitung.

Es müssen alle angemessenen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass unrichtige personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.

Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, notwendig ist. Eine längere Speicherung, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht, ist unzulässig.

Geschäftsführer müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein Schutzniveau gewährleisten, das dem jeweiligen Risiko angemessen ist.

Der Geschäftsführer muss in der Lage sein, die Einhaltung all dieser Prinzipien nachzuweisen, um seiner Rechenschaftspflicht gerecht zu werden.